Schallbelastung in Operationsräumen – Ist-Situation und Minderungsmöglichkeiten (de)
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Abstract:
In OP-Räumen sind bei Operationen Chirurgin, Anästesistin und weiteres Assistenzpersonal den Geräuschen der medizinischen Geräte und Operationsvorgänge ausgesetzt. Gemäß ASR A3.7 entspricht das der Tätigkeitskategorie I und ein Lr von 55 dB(A) ist einzuhalten. Bei allen unserer Messungen (71 unterschiedliche Eingriffe, 2 Krankenhäuser, 22 OP-Räume) wurden der Grenzwert überschritten. Ursache sind neben einer hohen Hintergrundbelastung (in 19 OP LAeq über 46 dB(A)) und die Schallpegel der eingesetzten medizinischen Geräte, die einen LAeq von 48 - 68 dB(A) erreichten. Eine Schallminderung läßt sich durch eine Umgestaltung der TAV-Lüftungsdecke und Beleuchtung erzielen. An einem Beispiel-OP wird gezeigt, dass das Einbringen zusätzlicher Schallabsorber an der erforderlichen Flächengröße scheitert – sollte es hygienisch geeignetes Material dafür geben. Hilfreich ist es, an der Quelle anzusetzen: Die medizinischen Geräte müssen deutlich leiser werden.