Immissionen auf der Verkehrs-Infrastrukturbaustelle: Umgang mit Emissionen, Immissionen und Anwohnern (de)
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Abstract:
Bedingt durch die Verkehrswende werden in Deutschland zahlreiche Projekte zum Aus- und Umbau sowie zur Sanierung von Schieneninfrastruktur geplant und umgesetzt. Baustellen gelten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Nach BImSchG wird vom Betreiber jedoch gefordert, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. Schall-, Schwingungs- oder Staubimmissionen) sind dabei auf ein Mindestmaß zu beschränken.Die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm, 1970) festgelegten Immissionsrichtwerte für Luftschallimmissionen können häufig nicht eingehalten werden. Damit die Baumaßnahmen dennoch umgesetzt werden können, werden in der Genehmigungsplanung Schutzmaßnahmen zur Minderung der Immissionen definiert.Zum Zeitpunkt der Genehmigung liegen die genauen Bautätigkeiten, Baumaschinen, Einsatzzeiten und Baupositionen sowie der genaue Bauablauf in der Regel nicht in der für Schallberechnungen notwendigen Detailtiefe vor, sodass auch konkrete Schutzmaßnahmen im Rahmen der Genehmigungsplanung nicht festgesetzt werden können. Als Lösung wird neben organisatorischen Schutzmaßnahmen häufig die Begleitung der Baumaßnahme durch eine Immissionsschutzbeauftragten, Baulärmverantwortlichen, o-Ä festgelegt.Ziel des Vortrags ist die Klärung der Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten sowie die praxisbezogene Diskussion zum Umgang mit erfahrungsgemäß auftretenden Problemen während der Baumaßnahme.