Kategorisierung von Veranstaltungen als 'störend' aufgrund tieffrequenter Immissionen (de)
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Abstract:
Tieffrequente Schallimmissionen weisen ein besonderes hohes Störpotential auf, da sie in einem weiten Umkreis wahrgenommen werden und durch die Gebäudehülle nur unzureichend abgeschwächt werden. Laut Berliner Veranstaltungslärmverordnung (VeranstLärmVo) können Veranstaltungen auch bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte (IRW) als störend veranschlagt werden, wenn diese ein "besonderes Störpotential des Veranstaltungsgeräuschs" aufweisen (§ 9 Absatz 3 VeranstLärmVo). Um dieses Störpotential zu bewerten, werden Messungen im Innenraum nach DIN 46580 benötigt, welche allerdings meist aufgrund fehlender Zugänglichkeit zu den schützenswerten Aufenthaltsräumen nicht durchgeführt werden können. Aufgrund dieser Schwierigkeit intendiert die Berliner Senatsverwaltung eine quantitative Festlegung des tieffrequenten "besonderen Störpotentials" im Außenbereich, welche zusätzlich zum A-gewichteten Beurteilungspegel die immissionsschutzrechtliche Bewertung von Veranstaltungen ergänzt.