Warnsignalhören im öffentlichen Straßenverkehr bei Benutzung von Gehörschutz (de)
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Abstract:
Mit der Überarbeitung der DGUV Information 212-673 mit Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wird der Kreis der Betroffenen erweitert.Ziel der Information ist die Hilfestellung bei der Auswahl von Gehörschutz für alle Lärmarbeitsplätze im öffentlichen Straßenverkehrsraum. Die Exposition von Fahrzeugführern (in der Fahrerkabine) liegt heute fast immer unter 80 dB(A). Andererseits werden außerhalb von Fahrzeugen (im öffentlichen Verkehrsraum) vielfältige Tätigkeiten ausgeführt, bei denen Gehörschutz angeboten oder benutzt werden muss.Zum sicheren Arbeiten mit Gehörschutz im öffentlichen Verkehrsraum ist das Hören von Warnsignalen der Verkehrsteilnehmer unbedingt erforderlich. Neben einer geeigneten Vorauswahl des Gehörschutzes über ein Rechenverfahren (Lautheit nach Zwicker) mit den Schalldämmwerten aus der Baumusterprüfung ist eine individuelle Hörprobe erforderlich, die an die tatsächlichen Geräuschsituationen und üblichen Warnsignale der Fahrzeuge angepasst sein muss.Als Alternative zum bisherigen Hörprobe-Verfahren mit zwei Fahrzeugen auf einer ausreichend großen Freifläche unter wiederholter Abgabe von Warnsignalen wurde ein Laborverfahren entwickelt. Die Nutzung dieses Verfahrens führt zum Wegfall der Lärmbelastung der Umgebung.Dieses Prüfsystem StraLa-GS erlaubt über die Bestimmung der Mithörschwellen mit und ohne Gehörschutz für verschiedene Signale und Störgeräusche, individuell für jeden Beschäftigten festzustellen, ob der gewählte Gehörschutz das sichere Hören von Warnsignalen beeinträchtigt.