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ZTV Lsw 22 - neues Regelwerk! Alles geregelt? (de)

* Presenting author
Day / Time: 21.03.2024, 15:40-16:00
Room: Blauer Saal
Typ: Regulärer Vortrag
Session: Lärmschutz 2
Abstract: Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2020 wurden die RLS-19 und die TP KoSD-19 bekannt gegeben und müssen seit dem 1. März 2021 sowohl in der Lärmvorsorge wie auch in der Lärmsanierung nach Maßgabe der „Verkehrslärmschutzverordnung“ (16. BImSchV) angewendet werden. Somit lösten die RLS-19 nach 31 Jahren die RLS-90 ab. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2022 wurden die ZTV Lsw 22 eingeführt und lösten nach 16 Jahren die ZTV-Lsw 06 ab. Lärmschutzmaßnahmen an Straßenabschnitten, die im Rahmen von Baurechtsverfahren nach dem 1. März 2021 eingeleitet wurden, werden demnach nach den RLS-19 berechnet und die Ausschreibung der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt gemäß ZTV Lsw 22. Was ist aber mit Lärmschutzmaßnahmen, deren Baurechtsverfahren vor dem 1. März 2021 eingeleitet wurden, und bestehenden Lärmschutzmaßnahmen, die z. B. aufgrund von Schäden erneuert werden müssen? Die Übergangsregelung wird näher beleuchtet.